Betreiber von Webseiten, aber auch Hersteller von Smartphone-Apps (sog. „Anbieter von Telemediendiensten“) müssen sicherstellen, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Die bisherigen Datenschutz-Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) können seit Mai 2018 insbesondere auf die Einbindung von Elementen Dritter und webseitenübergreifendes Tracking nicht mehr angewendet werden, wie in der Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien dargestellt.

Unsere entsprechende FAQ bezieht sich im Wesentlichen auf Websites, gilt sinngemäß aber auch für Apps auf Smartphones und Tablets oder Desktop-Programmen. Sie gibt einen Überblick zu Cookies und Tracking, nähere Informationen finden sich in der Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien.

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