Die von der Datenschutzkonferenz (DSK) eingerichtete Taskforce, hat in einem Gutachten festgestellt, dass der Betrieb von Facebook Fanpages derzeit gegen Datenschutzrecht verstößt.

Eine Facebook Fanpage ist eine Art Mini-Webseite innerhalb von Facebook, die ein Unternehmen oder eine Einzelperson mit eigenen Inhalten erstellen und betreiben kann. Solche Fanpages werde auch Facebook Unternehmensseiten genannt.

Im November 2021 hat das OVG Schleswig bestätigt, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage aufgrund von Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war. Um zu klären, ob heute der Betrieb von Facebook-Fanpages die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Gutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook‐Fanpages im März erstellt.

Dieses Gutachten vom Mätz 2022 kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist.

Als Reaktion auf dieses Gutachten hat die Datenschutzkonferenz (DSK) beschlossen, dass alle den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unterstehende Bundes- und Landesbehörden ihre Facebook-Fanpages auf datenschutzrechtliche Konformität überprüfen und gegebenenfalls abstellen sollten.

Für den Betrieb von Facebook-Fanpages bedeutet dies insbesondere ein Nachweis über

  • den Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook,
  • ausreichende Informationen über die gemeinsamen Datenverarbeitungen gegenüber den Nutzenden der Fanpages gemäß Art. 13 DSGVO,
  • die Zulässigkeit zur Speicherung von Informationen in den Endeinrichtungen der Nutzenden und der Zugriff auf diese Informationen gemäß § 25 TTDSG sowie
  • die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten in den Zugriffsbereich von Behörden in Drittstaaten.

Die DSK hat im Juni 2022 eine Liste von oft gestellten datenschutzrechtlichen Fragen und den zugehörigen Antworten (FAQ) zu Facebook Fanpages veröffentlicht.

Die DSK beantwortet darin unter anderem, warum der Betrieb von Facebook Fanpages datenschutzrechtlich problematisch ist und warum Verantwortliche in der aktuellen Situation den datenschutzkonformen Betrieb einer Facebook Fanpage nicht gewährleisten können. In den FAQ weist die DSK außerdem darauf hin, dass ähnliche Gesichtspunkte auch für andere soziale Netzwerke und Plattformen gelten. Maßgebliche Rechtsprechung gibt es bisher allerdings nur zu Facebook Fanpages.

Fazit:

Das Gutachten der Taskforce der Datenschutzkonferenz (DSK) bestätigt die bisherige Auffassung der deutschen Datenschutzbehörden, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages derzeit in der Regel gegen Datenschutzrecht verstößt.
Es ist kein Geheimnis, dass Meta in seinen Apps Instagram, Facebook und WhatsApp personenbezogene Daten in großem Umfang sammelt und speichert. Schaltet Ihr Unternehmen auf den Plattformen Werbung, ist das für die Treffgenauigkeit Ihrer Anzeigen toll. Doch Vorsicht, wenn Ihr Unternehmen Facebook professionell nutzt, sind auch Sie für den Datenschutz mitverantwortlich.
Vor diesem Hintergrund ist es für Unternehmen ratsam, den Betrieb der eigenen Facebook-Fanpage nochmals zu hinterfragen und diese gegebenenfalls abzuschalten.

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre eMail.