Unternehmen und Behörden aber auch Verbände und Vereine sollten sich bewusst sein, dass sie Datenschutzverstöße und damit ein hohes Risiko eingehen, wenn zur internen und externen Kommunikation bestimmte Messenger Dienste eingesetzt werden.

Zusammengefasst ist das das Ergebnis einer rechtswissenschaftlichen Studie des FZI Forschungszentrums Informatik in Karlsruhe, die vom Schweizer Messenger-Spezialisten Threema in Auftrag gegeben wurde. In einem Bericht der WELT wird auf diese Studie hingewiesen.

Vielen Unternehmen, Verbänden, Behörden und Vereinen ist gar nicht bewusst, dass gegen Datenschutzvorgaben verstoßen wird, wenn beispielsweise WhatsApp von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für nicht ausschließlich private Zwecke genutzt wird. Offensichtlich werden Nutzer und Nutzerinnen von WhatsApp aufgefordert, ihr Adressbuch freizugeben. Ein Einverständnis der betroffenen Personen, die im Adressbuch verzeichnet sind, wird dabei nicht eingeholt.
Einigen Verantwortlichen ist das Risiko hinsichtlich Bußgeldern und möglicherweise sogar Schadensersatzansprüchen bewusst und haben bereits Konsequenzen eingeleitet. Den Angestellten wurde die Nutzung von WhatsApp im Unternehmensumfeld untersagt.

Dabei muss es nicht zwangsläufig WhatsApp sein. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich Alternativen angesehen und zeigt, was unter anderem Ginlo, Signal, Skype, Telegram, Threema und Wire anders machen.

Fazit:

Wir können nur dringend empfehlen, auf die angesprochenen Messenger Dienste, vor allem deren Betreiber nicht in Europa sitzen, im geschäftlichen Umfeld komplett zu verzichten. Schauen Sie sich die alternativen, datenschutzfreundlicheren Messenger Dienste an und verringern Sie Ihr unternehmerisches Risiko. Ganz auf Messenger zu verzichten, ist zweifellos die sicherste Lösung.

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