Die Rechtslage ist ungeklärt und trotzdem verarbeiten viele europäische und deutsche Unternehmen Daten auf Servern von US-Firmen. Drohen jetzt Strafen in millionenhöhe?

Wo liegt das Problem?

Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat im Juli des vergangenen Jahres, dass sogenannte Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten für nichtig erklärt. Das Datenschutzniveau in den USA sei nicht ausreichend und entspricht nicht den europäischen Normen, so die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht hat damit den Unternehmen die Rechtsgrundlage für den Transfer personenbezogener Daten in die USA entzogen.

Die Aufsichtsbehören der Länder werden sich diesem Thema nicht entziehen können und sind zum Teil schon aktiv geworden. "Wir gehen dem nach und beteiligen uns auch an länderübergreifenden Prüfmaßnahmen", sagt Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg (Handelsblatt).

Fazit:

Schauen Sie nach Alternativen und entwicklen Sie Strategien, um die Abhängigkeit von US-Dienstleistern zu reduzieren. Es ist sicherlich sehr schwer, ganz auf Produkte und Dienstleistungen der US-Techkonzernen zu verzichten. Doch jeder Schritt minimiert das Risiko für Ihr Unternehmen vor empfindlichen Bußgeldforderungen und eventuell hohen Schadensersatzansprüchen.

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