Da Unternehmen gegen EU-Recht verstoßen, wenn sie IT-Dienstleistungen, wie zum Beispiel Cloud-Dienste, von Anbietern aus den USA nutzen, wollen die Aufsichtsbehörden der Bundesländer dagegen verstärkt ermitteln.

Nach einem Bericht im Handelsblatt wird eine „Taskforce“ der Datenschutzkonferenz (DSK) Fragenkataloge erarbeiten, mit denen der Status zur Drittlandsverarbeitung von personenbezogenen Daten in den Unternehmen abgefragt werden soll. Die nationalen Firmen sollen geprüft werden, ob eine Datenverarbeitung in den USA vorliegt und auf welcher Gesetzesgrundlage diese Verarbeitung begründet ist.
Auch Software, wie beispielsweise Office-Software, Videokonferenzdienste, Newsletter, Tracking-Tools und Umfragetools, die von US-Servern von deutschen Unternehmen eingesetzt werden, unterliegen bereits eingehenden Untersuchungen.

Hintergrund des Vorgehens der Behörden ist das „Privacy Shield Urteil“ des EuGH. Darin hat das Gericht festgestellt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht ausreichend ist. Auch die sogenannten Standardvertragsklauseln, können als alternative Rechtsgrundlage nur unter Umständen bei einer Datenverarbeitung in den USA helfen.
Das Urteil kann schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen mit sich bringen. Verstöße gegen die DSGVO im Hinblick auf Datenübermittlung in ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau kann mit Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Fazit:

Für unsere heimische Wirtschaft ist ein rechtssicherer Datentransfer bzw. eine rechtssichere Datenverarbeitung in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft elementar und außerordentlich wichtig. Zum Teil gibt es für Firmen in der EU keine vergleichbaren Software-Lösungen oder vergleichbare Dienstleistungen. Dadurch sind die Unternehmen auf Angebote oder auf Anbieter aus den USA angewiesen.

Die nationale Politik sowie die Gremien der EU sollten sich als Gesetzgeber unverzüglich dem Thema intensiv widmen und für Rechtssicherheit und für Klarheit sorgen.
Auf der anderen Seite sind Länder wie die USA als Handelspartner aufgefordert, ein angemessenes Niveau im Datenschutz gegenüber den europäischen Nutzern zu etablieren und die erforderlichen Garantien für Rechte und Freiheiten zu gewährleisten.

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