Ja, grundsätzlich schon. Aber die Antwort hängt entscheidend davon ab, wie Sie das Tool einsetzen und welche Daten dabei im Spiel sind.
Solange Sie ein KI-Tool ausschließlich für allgemeine Aufgaben nutzen, bei denen keine personenbezogenen Daten eingegeben werden, etwa zur Ideenentwicklung, Textstrukturierung oder internen Recherche mit fiktiven Inhalten, ist der rechtliche Rahmen überschaubar.
Kritisch wird es, sobald personenbezogene Daten ins Spiel kommen. Namen, E-Mail-Adressen, Kundennummern oder Gesundheitsdaten fallen unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wer solche Daten in ein KI-Tool eingibt, ohne die dafür nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt zu haben, begeht einen DSGVO-Verstoß. Und die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmen, nicht bei dem Mitarbeitenden, der die Eingabe gemacht hat.
Wichtig zu wissen: Die kostenlose Version der meisten KI-Tools ist für den geschäftlichen Einsatz mit personenbezogenen Daten in der Regel nicht geeignet. Viele Anbieter nutzen Eingaben aus kostenlosen Konten standardmäßig zum Weitertraining ihrer Modelle, was datenschutzrechtlich problematisch ist. Wer das Tool beruflich einsetzen möchte, sollte prüfen, ob eine Business- oder Enterprise-Version verfügbar ist, bei der diese Datennutzung vertraglich ausgeschlossen wird.
Die entscheidende Frage ist also nicht ob, sondern wie KI-Tools im Unternehmen genutzt werden. Ein klarer Blick auf den Einsatzzweck und die dabei verarbeiteten Daten ist der erste und wichtigste Schritt.

