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Grundprinzip der DSGVO

Nach der DSGVO ist jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei denn, es gibt eine Rechtsgrundlage. Die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) ist dabei nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen. 

Die 6 Rechtsgrundlagen im Überblick
Die Einwilligung ist also nicht immer notwendig – folgende Alternativen können sie ersetzen:

  1. Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) – bewusste, freiwillige Zustimmung der betroffenen Person
  2. Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) – Daten sind zur Vertragsausführung notwendig (z. B. Lieferadresse beim Online-Kauf)
  3. Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) – gesetzliche Pflicht zur Verarbeitung (z. B. Steuerrecht, Buchführung)
  4. Lebenswichtige Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d) – Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit
  5. Öffentliches Interesse / öffentliche Gewalt (Art. 6 Abs. 1 lit. e) – z. B. Behörden
  6. Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) – wenn das Interesse des Unternehmens die Interessen der betroffenen Person überwiegt

Anforderungen an eine wirksame Einwilligung
Damit eine Einwilligung rechtlich gültig ist, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Freiwillig – keine Nachteile bei Verweigerung
  • Informiert – die Person muss wissen, wozu sie zustimmt
  • Eindeutig – aktive Handlung (z. B. Checkbox anklicken), kein vorausgefülltes Formular
  • Spezifisch – für jeden Zweck separat
  • Widerrufbar – jederzeit und so einfach wie die Zustimmung selbst
  • Dokumentiert – Sie müssen nachweisen können, dass die Einwilligung erteilt wurde

Eine Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

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