Zentrum für Datenschutz
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Stellt die Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung fest, kann die Behörde verwarnen oder Anordnungen wie Verarbeitungsverbote aussprechen aber auch Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Betroffene Personen können Klagen bei den zuständigen Gerichten einreichen und eventuell Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Datenschutz Experten

Nutzen Sie unser TÜV-zertifiziertes Wissen im Datenschutz und unsere Fachkompetenz im Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).

 

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