Die Datenschutz-Grundverordnung hat das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürger in allen EU-Mitgliedstaaten das Grundrecht auf Datenschutz zu gewährleisten. Personenbezogene Daten sind keine Handelswaren, die ohne Rücksicht auf die Betroffenen missbraucht werden dürfen.

Wir sind auch der Meinung, dass der Schutz persönlicher Daten eine der wichtigsten Angelegenheiten unserer Zeit sind. Die DSGVO ist dafür ein guter Grundstein und sie hat das Thema aufgewertet.
Natürlich ist ein Jahr eine kurze Zeitspanne für eine Bewertung der Auswirkungen, aber vieles spricht dafür, dass die Richtung stimmt.
Zu was ein fehlender Datenschutz hinführt, sehen wir gerade in China. Umfassende Überwachung, Social Scoring, Bestrafungssysteme bis hin zu "Umerziehungslager" sind dort gängige Praxis.

Weitere Meinungen finden Sie in diesem Artikel.

Fazit:
Die DSGVO nicht zu beachten ist sicherlich nicht zu empfehlen. Unternehmen sollten auch bedenken, dass Mitbewerber Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden initieren oder eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen können, wenn der Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen oder in der Organisation unzureichend umgesetzt ist.
Sollte ein Verstoß öffentlich werden, geht dieser neben Bußgeldern sehr wahrscheinlich mit einem großen Vertrauensverlust gegenüber den eigenen Kunden einher.

Im Gegenteil dazu, kann der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten zu einem Wettbewerbsvorteil führen.