Nach langen Verhandlungen, hat die deutsche DSK (Datenschutzkonferenz) eine umfangreiche Orientierungshilfe zum DSGVO-konformen Webtracking erarbeitet.

Nach dem Verständnis der Aufsichtsbehörden handelt es sich bei „Tracking“ um Datenverarbeitungen zur – in der Regel website-übergreifenden – Nachverfolgung des individuellen Verhaltens von Nutzern.

Die obersten, deutschen Datenschützer haben mit der Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien deren Einschätzung und Beurteilung zum Tracking im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht.
Eine gute und verständliche Zusammenfassung der Veröffentlichung finden Sie hier.

Fazit:
Unternehmen, die Google Analytics einsetzen, sollten sich im Klaren sein, dass die Nutzung von Google Analytics ein hohes Risiko mit sich bringt und die Aufsichtsbehörden möglicherweise dagegen vorgehen werden.
Nutzen Sie Matomo als Webtracking Software. Matomo wird parallel zu Ihrer Webseite installiert und Sie behalten deshalb "die Hoheit" über die Daten und das gesammelte Nutzungsverhalten der Besucher Ihrer Homepage. Keine Informationen werden von Matomo an Dritte wie z.B. an Google übertragen.