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Auftragsverarbeitung bezeichnet den Vorgang, in dem eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 DS-GVO schließen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter über die Auftragsverarbeitung einen Vertrag.

Weitere Information hierzu finden Sie unter: DSK Kurzpapier Nr. 13.

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