Im November 2019 haben 13 Datenschutzbehörden der Bundesländer und die Datenschutzbehörde des Bundes in Pressemitteilungen (Pressemitteilung des Bundes) veröffentlicht, dass sie sich gegen den Einsatz von Google-Analytics oder anderen Tracking-Tools ohne Einwilligung des Betroffenen aussprechen.

Worum geht es?

Zur Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung muss die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 6 DSGVO geprüft und sichergestellt werden. Unter eine solche Datenverarbeitung fällt auch die Verwendung von Google Analytics oder vergleichbaren Tracking-Tools zur Analyse von Nutzerverhalten auf Webseiten. Es wird von einigen die Auffassung vertreten, dass dies je nach Konfiguration zumindest teilweise unter das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO fällt, und dann ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen rechtmäßig sei.

Dagegen haben sich jetzt die Aufsichtsbehörden ausgesprochen. Die Datenschutzbehörden verlangen eine Einwilligung durch die Betroffenen zumindest für die Fälle, in denen Daten an Dritte weitergegeben und von diesen Dritten für eigene Zwecke genutzt werden oder eine detaillierte Aufzeichnung von Besucherverhalten auf Internetseiten erfolgt.
Eine Datenweitergabe an Dritte und die Weiterverarbeitung für eigene Zwecke ist zumindest bei Google Analytics in der Fall.

Was müssen Unternehmen beachten?

Zunächst ist anzumerken, dass die Rechtsaufassung der Datenschutzbehörden umstritten und für Gerichte nicht bindend ist. Auf der anderen Seite, legen die Aufsichtsbehörden bei der Aufsicht der Unternehmen ihre jeweilige Rechtsauffassung zugrunde.
Zur Vermeidung von Bußgeldern ist Unternehmen daher zu raten, eine Einwilligung der Betroffenen bei der Verwendung von Google Analytics und vergleichbaren Tools einzuholen und die besonderen Anforderungen von Art. 7 DSGVO zur Einwilligungen zu beachten.
Im Einzelfall ist zu klären, ob die Anwendung von Analyse- oder Tracking-Tools ohne Cookies auf das berechtigte Interesse gestützt werden kann.

Unser Fazit und unsere Empfehlung:
Überlegen Sie ernsthaft, ob Sie Google Analytics wirklich brauchen. Es gibt sehr gute Alternativen wie zum Beispiel Matomo. Matomo wird auf dem eigenen Webserver installiert, Sie haben die Kontrolle über die Daten, Ihre Analyse-Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und Matomo kann auch ohne den Einsatz von Cookies konfiguriert werden.

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